= Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass
= Vereinbarung, wonach mehrere Gläubiger, namentlich Banken, fällig gestellte Kredite nicht zurückfordern bzw. ungekündigte Kreditlinien offengehalten und nicht in Zwangsvollstreckung gesetzt werden